AGB

AGB Veranstalter NeoMove GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der NeoMove GmbH.

Die NeoMove GmbH, Berthastraße 6, 44793 Bochum – im Folgenden NeoMove genannt – ist autorisierter Veranstalter und führt diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch. Zur Unterstützung des Vertriebs und Verkaufs von Tickets für diese Veranstaltungen bedient sich NeoMove der Dienstleistungen von Ticketmaster Deutschland, Spree Forum, Alt-Moabit 60, 10555 Berlin und Universe Experiences Inc. im Folgenden ticket i/O genannt –, die den Verkauf und die Abwicklung des Verkaufsprozesses der Tickets für alle von NeoMove angebotenen Veranstaltungen übernimmt.

Das Angebot in diesem Ticketshop richtet sich ausschließlich an volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – im Folgenden Kunde genannt –.

 


§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die den Kauf und die Teilnahme an den von NeoMove angebotenen Veranstaltungen und gelten ab ihrer Einbeziehung für sämtliche über ticket i/O durchgeführten Ticket-Käufe und von dem Kunden sonst in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie alle sonstigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, NeoMove stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Durch den Erwerb eines Tickets kommt ein Vertrag hinsichtlich der Teilnahme an einer Veranstaltung zwischen NeoMove und dem Kunden zustande.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vermittlung und die Abwicklung des Verkaufsprozesses von Tickets an den Kunden in gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ticket i/O GmbH geregelt werden, die der Kunde im Rahmen eines Kaufvorgangs einsehen und zur Kenntnis nehmen kann.

Durch die im Rahmen des Bestellvorgangs zu aktivierende Check-Box erklärt der Kunde sich ausdrücklich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NeoMove einverstanden. Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ticket i/O findet der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs eine eigene zu aktivierende Check-Box, die er aktivieren muss. Ohne das Bestätigen beider aktiven Checkboxen kann der Kunde über diesen Ticketshop keine Tickets für eine Veranstaltung kaufen.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§2 Voraussetzungen und Dienstleistungen für die Vertragsabwicklung

(1) NeoMove bietet für verschiedenen Veranstaltungen Tickets an. Mit dem Erwerb eines Tickets ist der Kunde berechtigt, an der von ihm ausgewählten Veranstaltung teilzunehmen. Nähere Einzelheiten zu den angebotenen Veranstaltungen kann der Kunde auf der jeweiligen Webseite der Veranstaltung einsehen.

Der Erwerb der Tickets ist natürlichen oder juristischen Personen gestattet, natürlichen Personen allerdings nur, wenn diese unbeschränkt geschäftsfähig sind. NeoMove weist im Rahmen der Beschreibung einer Veranstaltung gegebenenfalls auf eine Altersbeschränkung für die Teilnahme an einer und/oder mehrerer Veranstaltungen hin. NeoMove behält sich vor, einen Nachweis über die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit jederzeit anzufordern. Ein Anspruch des Kunden auf den Erwerb eines und/oder mehrerer Tickets besteht grundsätzlich nicht.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Bestellung wahrheitsgemäße und korrekte Angaben nach den Vorgaben der Bestellungsmaske zu machen. Eine erfolgreiche Bestellung ist nur bei vollständigem Ausfüllen der Pflichtfelder möglich. Ändern sich nach der Bestellung die angegebenen Daten, so ist der Kunde verpflichtet, die Angaben umgehend ticket i/O mitzuteilen. Der Kunde ist berechtigt unter demselben oder unter verschiedenen Namen mehrere Bestellungen vorzunehmen und Tickets unter Berücksichtigung von § 8 (1) auf Dritte zu übertragen.

(3) ticket i/O ist im Rahmen der Abwicklung des Verkaufsprozesses berechtigt, die registrierten Angaben des Kunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen und eine nicht vollständige und/oder wahrheitsgemäße Bestellungen abzulehnen.

 


§3 Vertragsschluss und Nutzung des Tickets

(1) Der Kunde kann in dem Ticketshop zwischen verschiedenen Veranstaltungen auswählen. Weiter kann der Kunde auswählen, ob er die von ihm ausgewählten Tickets über das Online-Portal nach dem Kauf als print@home bzw. e Ticket per Mail zugesandt wird oder Tickets an einer kooperierenden Vorverkaufsstelle oder durch einen Serviceparetner gegen Aufpreis und/oder zzgl. einer Vorverkaufsgebühr als sog. Hardticket erwerben möchte.

Im Online-Shop gibt er über den Button „Kaufen“ einen verbindlichen Antrag zum Kauf der zuvor ausgewählten Tickets ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ticket i/O sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NeoMove akzeptiert und beide dadurch in seinen Antrag aufgenommen werden.

(2) Der Vertrag mit NeoMove kommt zustande, wenn der Kunde die Bezahlung des von ihm ausgewählten Ticket über den gewählten Zahlungsanbieter abgeschlossen und von ticket i/O eine automatische E-Mail erhalten hat, die den Kauf bestätigt. ticket i/O bietet im Rahmen des Verkaufsvorgangs verschiedene Bezahlmöglichkeiten an. Die Servicegebühr variiert je nach Bezahlmöglichkeit nicht.

NeoMove behält sich das Recht vor, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages aus wichtigen Gründen jederzeit abzulehnen.

(5) Die Gültigkeit des erworbenen Tickets ist auf die jeweilige Veranstaltung und den dazu gegebenenfalls geplante Ersatztermine beschränkt und verliert danach seine Gültigkeit. Eine Ausnahme dazu kommt nur in einem Fall der Ziffer 3 (6) in Betracht, wenn für eine Veranstaltung bei deren Ausfall ein Ersatztermin festgelegt wurde.

(6) NeoMove behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung vor deren Beginn jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzusagen. Die Absage der Veranstaltung kann aus wetterbedingten Gründen, höherer Gewalt (Terror, Pandemie), Änderungen in der geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW und/oder dann in Betracht kommen, wenn einer oder mehrere Künstler/Akteure ihren Auftritt im Rahmen der Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, nicht wahrnehmen können. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Im Falle einer Absage einer Veranstaltung ist NeoMove berechtigt, dem Kunden innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Veranstaltungsausfalls einen Ersatztermin mit dem gleichen Hauptkünstler(n), jedoch anderen Nebenkünstlern für die ausgefallene Veranstaltung anzubieten. Das von dem Kunden erworbene Ticket behält für den Besuch der Ersatzveranstaltung seine Gültigkeit. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er das Ticket bis zur Durchführung der Ersatzveranstaltung aufbewahren muss. Gibt NeoMove innerhalb dieses Zeitraumes keinen Ersatztermin bekannt oder muss die Ersatzveranstaltung, gleich aus welchem Grund, ebenfalls ausfallen, so ist der Kunde berechtigt, das von ihm erworbene Ticket zurückzugeben.

Im Falle der Rücknahme des Tickets erfolgt die Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises automatisch innerhalb von drei Wochen auf das Konto, über das der Kunde das Ticket für die Veranstaltung im Rahmen des Bestellvorgangs gezahlt hat.

 


§4 Lieferung, Ticketverfügbarkeit

(1) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Tickets für die gewünschte Veranstaltung mehr verfügbar, so wird dies dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt. Eine Bestellung ist dann für den Kunden nicht möglich. Ein Vertrag nach § 3 kommt in diesem Fall nicht zustande.

(2) Die Abgabe von Tickets erfolgt in haushaltsüblichen Mengen.

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§5 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise, die in diesem Ticketshop angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Preisangaben der angebotenen Tickets findet sich der Hinweis „inkl. MwSt.“. Die Höhe der im Endpreis enthaltenen Mehrwertsteuer wird bei der Preisauflistung vor Absendung einer Bestellung ausgewiesen.

(2) Die gegebenenfalls anfallenden Versandkosten werden dem Kunden jeweils bei den einzelnen Produkten und im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen.

(3) Im Rahmen des Bestellvorgangs werden dem Kunden alle für ihn anfallenden Kosten angezeigt. Der im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigte Gesamtpreis enthält den Ticketpreis zuzüglich einer Service- und Bearbeitungsgebühr sowie die darin enthaltene Mehrwertsteuer.

 


§6 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde kann die verschiedene Zahlungsmöglichkeiten, z.B. per „Sofort-Überweisung“, oder per Kreditkarte vornehmen. Für die Leistung und Bearbeitung der verschiedenen Zahlungsmethoden und deren Abrechnung entstehen dem Ticketkäufer keine weiteren Kosten.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar nach dem Anklicken des „Kauf-Buttons“ durch den Kunden zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch NeoMove nicht aus.

 


§7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Tickets im Eigentum von NeoMove. Pfändungen, Insolvenz, Beschädigung und Abhandenkommen von Tickets sind ticket i/O bzw. NeoMove unverzüglich anzuzeigen.


§8 Pflichten des Kunden im Rahmen der Teilnahme einer Veranstaltung

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Tickets für Veranstaltungen von NeoMove gewerblich und/oder zu einem höheren als in diesem Ticketshop erworbenen Preis an Dritte zu verkaufen.

(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er vor dem Eintritt zu der Veranstaltung, für die das Ticket erworben wurde, verpflichtet ist, am Einlass des Veranstaltungsgeländes dem Einlasspersonal das erworbene Ticket vorzuzeigen und sich ggf. durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen.

NeoMove weist den Kunden weiter ausdrücklich darauf hin, dass er nur Anspruch auf Zugang zu der von ihm ausgewählten Veranstaltung hat, wenn er im Besitz eines gültigen Tickets ist und sich durch ein gültiges Ausweisdokument ausweisen kann.

Verliert der Kunde seine Eintrittskarte oder kommt sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist NeoMove nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

(3) Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, Dosen, Glas- und Kunststoffbehälter jeglicher Form sowie Waffen, Feuerwerkskörpern und Gegenstände, die als Wurfgeschoss dienen können, auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. NeoMove weist ausdrücklich darauf hin, dass u.a. auch das Mitführen folgender Gegenstände zu einer Veranstaltung nicht gestattet ist:

  • Regenschirme
  • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial,
  • Waffen einschließlich „Schutzwaffen“ gemäß § 17a VersammlG sowie ätzende oder färbende Substanzen sowie Gefahrstoffe gleich welcher Art,
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände,
  • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente,
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind sowie mitgebrachte Getränke und Speisen,
  • spitze Gegenstände, die zu einer Gefährdung führen können,
  • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung, ohne Genehmigung des Veranstalters,
  • Tiere, mit Ausnahme von Assistenzhunden.
  • Handtaschen, Rucksäcke oder Behältnisse, die das Din A4 Format überschreiten, sind untersagt.

(4) Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, können von Veranstaltungen des NeoMove ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang bei der jeweiligen Veranstaltung.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen von NeoMove, der Polizei und Feuerwehr sowie des Ordnungspersonals am Veranstaltungsort im Interesse des bestehenden Sicherheitskonzeptes sowie Hygienekonzeptes, falls für die Veranstaltung notwendig, von NeoMove Folge zu leisten.

(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass NeoMove im Rahmen jeder Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen und der Kunde als Teil des Publikums aufgenommen werden kann. Der Kunde räumt NeoMove unentgeltlich und unwiderruflich sämtliche bei ihm im Zusammenhang mit dem Bildmaterial gegebenenfalls entstehenden oder entstandenen Nutzungs- und sonstigen Rechte zur ausschließlichen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwertung des Bild- und Tonmaterials in allen Medien ein. Detaillierte Infos in der gesonderten Datenschutzerklärung von NeoMove.

(7) Ein Missbrauch und/oder Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NeoMove führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung des Kunden zu der jeweiligen Veranstaltung. Das erworbene Ticket verliert ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Missbrauchs und/oder Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seine Gültigkeit.
(8) Der Wiedereintritt ist nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes nur durch Erwerb eines neuen Tickets möglich. Ist die Veranstaltung ausverkauft, ist kein Wiedereinlass möglich.

Davon unbeschadet ist NeoMove jederzeit berechtigt, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Kunden eines Veranstaltungsortes zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Das von dem Kunden erworbene Ticket verliert mit Ausspruch des Hausverbots seine Gültigkeit.

(9) Veranstaltungen von NeoMove finden unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Corona-Schutzverordnung statt.

(10) Bei der Durchführung von Veranstaltungen kann der Geräuschpegel temporär über 85 Dezibel liegen. Geräuschempfindliche Besucher*innen wird empfohlen einen Gehörschutz zu tragen bzw. vorzuhalten. Aus Sicherheits- und Gesundheitsschutzgründen ist für Kinder zwischen 6 – 10 Jahren das Tragen eines Gehörschutzes bei Veranstaltungen von NeoMove verpflichtend.

 


§
9 Gewährleistung

(1) NeoMove haftet für Mängel hinsichtlich der Durchführung der angebotenen Veranstaltungen nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 434 ff. BGB, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Gewährleistungsvorschriften, insbesondere nach § 3, enthalten. Für Unternehmer ist die Gewährleistungspflicht von NeoMove auf 12 Monate ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist beschränkt.

(2) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden an Dritte ist ausgeschlossen.

 


§10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von GLR anerkannt sind oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung von NeoMove stehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§11 Rücktrittsrecht

Sollte der Kunde gegen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, so ist NeoMove berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zurückzutreten.


§12 Haftung

(1) Ansprüche der Vertragsparteien untereinander auf Schadensersatz wegen zu vertretender vertraglicher Pflichtverletzungen, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf vorsätzlich schuldhaftem Fehlverhalten der jeweiligen Partei und/oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die jeweilige Partei auf Grund gesetzlicher Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit zwingend haftet. Im Fall von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

(2) NeoMove haftet nicht für solche Schäden (insbesondere Personen- und Sachschäden), die der Kunde während seines Aufenthalts auf dem Gelände einer Veranstaltung schuldhaft verursachen. Der Kunde stellt NeoMove insoweit von jeder in diesem Zusammenhang unberechtigten Inanspruchnahme Dritter unter Einschluss sämtlicher Aufwendungen und Rechtsverfolgungskosten frei.

(3) NeoMove haftet nicht für Körperschäden, die der Kunde während der Dauer seines Veranstaltungsbesuchs aufgrund eigenen Verschuldens erleidet.

(4) NeoMove haftet nicht für Schäden und/oder den Verlust von Sachen und Gegenständen, die der Kunde für die Dauer seines Aufenthalts auf das Gelände einer Veranstaltung einbringen und/oder auf dem Gelände hinterlassen und/oder vergessen hat.

(5) NeoMove übernimmt keine Haftung, wenn die Durchführung einer unter diesen Vertrag fallenden Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt nicht stattfinden kann oder abgebrochen (insbesondere aus den Gründen nach § 3 (6)) werden muss.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle mit NeoMove verbundenen Unternehmen sowie für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§13 Verfügbarkeit der angebotenen Dienstleistungen

(1) NeoMove bemüht sich, den Kunden die angebotenen Produkte und sonstigen Dienstleistungen bei seinen Veranstaltungen jederzeit und in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. NeoMove übernimmt jedoch keine Haftung für die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit der angebotenen Produkte und sonstigen Dienstleistungen sowie für Übertragungsverzögerungen, Fehlübertragungen oder Speicherausfälle und die damit verbundenen Einschränkungen der angebotenen Produkte und sonstigen Dienstleistungen auf der Domain www.event-lohrheide.de. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Zuge notwendiger Wartungsarbeiten an der Website zu einer vorübergehenden Unterbrechung des Internetangebots und/oder einzelner Dienste kommen kann.

(2) NeoMove behält sich ausdrücklich das Recht vor, die angebotenen Produkte und sonstigen Dienstleistungen in diesem Ticketshop sowie auf Subdomains jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise einzustellen und/oder deren Verfügbarkeit einzuschränken.


§14 Widerrufs- und Rückgaberechte nach Fernabsatz

Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB handelt es sich bei den mit NeoMove zu schließenden Verträgen nicht um Fernabsatzverträge. Der Widerruf eines Vertrages oder die Rückgabe von Tickets nach §§ 356, 357 BGB ist daher ausgeschlossen.


§15 Datenschutz

Die Nutzung des Angebotes dieses Ticketshops sowie die Nutzung von Kontaktformularen und weiteren Angeboten, in denen persönliche Daten NeoMove übermittelt werden, unterliegen dem Datenschutz von NeoMove.

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bestätigen die Besucher*innen zudem, dass sie die Möglichkeit hatten, nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unter Datenschutz der jeweiligen Veranstaltung einzusehen.


§16 Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen von NeoMove per E-Mail zugehen können. E-Mails gelten dabei als zugegangen, wenn sie im E-Mail-Postfach des Kunden oder dem seines Internet-Providers als abrufbar gespeichert sind.

(2) Auf Verträge zwischen NeoMove und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer wie einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und von NeoMove der Sitz in Bochum.
(4) Sollte eine der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. An die Stelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung tritt eine solche, die dem Rechtsgedanken der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt entsprechend für Regelungslücken.

 

Es gilt Bochum als Gerichtsstand.

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